Schweiz will den Zivilstand „geschieden“ abschaffen – die Scheidung selbst bleibt aber gespeichert

In der Schweiz könnte eine Angabe verschwinden, die Millionen Menschen seit Jahrzehnten auf Formularen begleitet: der Zivilstand „geschieden“. Der Schweizer Bundesrat unterstützt einen politischen Vorstoß, der genau diese Kategorie abschaffen möchte. Die Idee dahinter klingt zunächst ungewöhnlich, berührt aber eine grundsätzliche Frage: Muss ein abgeschlossenes Kapitel des Privatlebens einen Menschen tatsächlich für den Rest seines Lebens amtlich begleiten?

Wichtig ist dabei zunächst eine Unterscheidung: Die Schweiz hat die Änderung noch nicht beschlossen. Es handelt sich um eine Motion aus der FDP-Fraktion, die vom Bundesrat unterstützt wird. Als Nächstes muss sich das Parlament damit beschäftigen. Die Schlagzeile „Die Schweiz schafft den Status geschieden ab“ wäre zum jetzigen Zeitpunkt also zu weitgehend – korrekt ist, dass die Abschaffung politisch angestrebt und vom Bundesrat unterstützt wird.

Eine Scheidung, die einen jahrzehntelang begleitet

Wer sich scheiden lässt, kann heute noch viele Jahre später offiziell als „geschieden“ geführt werden. Genau daran stören sich die Befürworter der Reform.

Die Freiburger FDP-Nationalrätin Nadine Gobet argumentiert in der Motion, dass der Zivilstand in erster Linie die aktuelle rechtliche Situation eines Menschen beschreiben sollte – und nicht dessen gesamte persönliche Vergangenheit.

Eine Ehe kann beispielsweise zehn oder zwanzig Jahre zurückliegen. Beide ehemaligen Partner können längst getrennte Leben führen, neue Beziehungen haben und keinerlei aus der früheren Ehe resultierende Verpflichtungen mehr besitzen. Trotzdem bleibt die Bezeichnung „geschieden“.

Aus Sicht der Initianten ist eine Scheidung jedoch kein gegenwärtiger Zustand, sondern ein abgeschlossenes Ereignis.

Die Motion beschreibt die dauerhafte Kennzeichnung deshalb sinngemäß als eine verwaltungstechnische Verewigung eines Ereignisses aus dem Privatleben.

Die Scheidung würde keineswegs aus den Akten verschwinden

Hier liegt der wichtigste Punkt der gesamten Debatte.

Eine Abschaffung des Zivilstands „geschieden“ bedeutet nicht, dass frühere Ehen oder Scheidungen aus den staatlichen Registern gelöscht werden sollen.

Die Scheidung würde weiterhin als sogenanntes Zivilstandsereignis registriert. Behörden könnten also auch künftig nachvollziehen, dass eine Person verheiratet war und wann diese Ehe geschieden wurde. Der Vorschlag unterscheidet lediglich zwischen einem vergangenen Ereignis und dem gegenwärtigen Zivilstand einer Person.

Das ist beispielsweise für rechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Fragen relevant. Die Motion verlangt deshalb ausdrücklich, mögliche Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Bevölkerungsregister und eingetragene Partnerschaften zu prüfen.

Die Vergangenheit würde also nicht gelöscht.

Sie würde lediglich nicht mehr automatisch als dauerhafte persönliche Kategorie nach außen getragen.

Warum überhaupt etwas ändern?

Die Befürworter sehen darin vor allem eine Frage der Privatsphäre und einer zeitgemäßen Verwaltung.

Ein Mensch, dessen Ehe vor 25 Jahren beendet wurde, befindet sich schließlich nicht seit 25 Jahren in einem permanenten Vorgang namens „Scheidung“. Die Scheidung fand zu einem bestimmten Zeitpunkt statt und wurde anschließend abgeschlossen.

Das lässt sich mit anderen Lebensereignissen vergleichen: Viele Dinge, die für Behörden dokumentiert werden müssen, werden deshalb nicht automatisch zu einem lebenslangen Etikett im täglichen Umgang.

Genau diese Trennung möchte der Vorstoß stärker machen: Was muss der Staat wissen – und was muss eine Person dauerhaft als ihren aktuellen Status angeben?

In der Schweiz werden ohnehin wichtige Ereignisse wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Todesfälle im Personenstandsregister erfasst. Die staatliche Dokumentation der Scheidung würde daher bestehen bleiben.

Bundesrat stellt sich hinter den Vorschlag

Besonders interessant ist, dass die Idee inzwischen Unterstützung auf höchster Regierungsebene erhalten hat.

Der Bundesrat erklärte im September 2026, dass er bereit sei, die Motion umzusetzen. Damit ist die Reform zwar noch lange nicht automatisch geltendes Recht, sie hat aber deutlich mehr politisches Gewicht erhalten.

Über den Vorstoß muss nun das Parlament entscheiden.

Auch politisch ist die Initiative bemerkenswert: Die Motion wurde von zwölf Mitgliedern des Nationalrats aus verschiedenen Fraktionen mitunterzeichnet. Das Thema lässt sich deshalb nicht ausschließlich als klassische Links-Rechts-Frage betrachten.

Was würde nach einer Abschaffung auf Formularen stehen?

Genau hier wird die Sache komplizierter.

Denn sobald „geschieden“ als eigener Zivilstand verschwindet, muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, wie die aktuelle Situation ehemaliger Ehepartner künftig in verschiedenen Verwaltungsbereichen bezeichnet und verarbeitet wird.

Es reicht nicht, auf einem Formular einfach ein Kästchen zu entfernen.

Register, Sozialversicherungen und zahlreiche gesetzliche Bestimmungen sind miteinander verbunden. Deshalb verlangt die Motion ausdrücklich entsprechende gesetzliche Anpassungen.

Für Behörden müsste weiterhin erkennbar bleiben, wenn eine frühere Ehe beispielsweise für bestimmte Ansprüche oder rechtliche Fragen relevant ist.

Für den normalen Bürger könnte dagegen ein Unterschied entstehen: Er müsste möglicherweise nicht mehr bei jeder Gelegenheit offenlegen, dass er irgendwann in seinem Leben geschieden wurde.

Eine kleine Änderung mit einer großen gesellschaftlichen Frage

Auf den ersten Blick geht es lediglich um ein Wort auf Formularen.

Tatsächlich steckt dahinter jedoch eine viel größere Diskussion darüber, wie lange der Staat vergangene private Lebensereignisse als Teil der aktuellen Identität eines Menschen behandeln sollte.

Die Gesellschaft hat sich verändert. Scheidungen sind heute keine außergewöhnliche Erscheinung mehr. Gleichzeitig wächst die Bedeutung des Datenschutzes und der Frage, welche persönlichen Informationen für einen konkreten Verwaltungsprozess überhaupt notwendig sind.

Genau deshalb ist der Schweizer Vorschlag interessant.

Er versucht nicht, die Vergangenheit umzuschreiben. Eine Scheidung würde weiterhin dokumentiert und könnte dort berücksichtigt werden, wo sie rechtlich notwendig ist.

Aber sie müsste möglicherweise nicht mehr wie ein dauerhaftes Etikett behandelt werden.

Noch ist nichts entschieden

Bis „geschieden“ tatsächlich von Schweizer Formularen verschwindet, können noch politische und gesetzgeberische Schritte notwendig sein.

Der aktuelle Stand ist daher: Es gibt einen offiziellen parlamentarischen Vorstoß zur Abschaffung des Zivilstands „geschieden“, und der Schweizer Bundesrat unterstützt ihn. Die Scheidung selbst soll weiterhin vollständig in den Registern dokumentiert werden. Nun liegt der Ball beim Parlament.

Sollte die Reform tatsächlich umgesetzt werden, wäre das auf dem Papier nur eine kleine Änderung.

Für Betroffene könnte die Botschaft dahinter jedoch wesentlich größer sein:

Eine Scheidung bleibt Teil der eigenen Lebensgeschichte – aber sie muss nicht zwangsläufig für immer die aktuelle amtliche Bezeichnung eines Menschen sein.

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